| Anzeiger für das 19. Jahrhundert |
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Die folgenden Zeitungsauszüge dokumentieren Phasen aus Kellers zeitgenössischem, insbesondere dem politischen Umfeld. Es handelt sich vorwiegend um die Zeit der Streitigkeiten zwischen Liberalen und Konservativen vor der Gründung des schweizerischen Bundesstaates (1848) und um die Revision der Bundesverfassung zu Beginn der 1870er Jahre.
| Zur Situation vor 1848 | |
| Mai 1845 | |
3. Mai 1845 |
Luzern. Heute stund Hr. Doktor Robert Steiger vor dem Kriminalgerichte, und wurde zum Tode, mittelst Erschießen verurtheilt. Nach seinem Vertheidiger, Dr. Kasimir Pfyffer, sprach er selbst höchst rührend, so daß alle Anwesenden tief ergriffen waren, und viele Thränen floßen. Nun ergriff der Ankläger, Fürsprech Hegi, wieder das Wort und suchte auf eine empörende Weise den Eindruck zu Gunsten des Beklagten zu zerstören. Er stachelte auf alle Weise den Unwillen der Richter gegen den letztern auch, und schien im eigentlichsten Sinne nach dem Blute desselben zu lechzen. [...] Alle Zuhörer waren ob solchem unedlen Benehmen entrüstet. Der eigene Bruder des Anklägers stürzte aus dem Gerichtssaale in das Vorzimmer und erklärte laut seinen Abscheu. So lange Hr. Fürsprech Hegi lebt, wird die Schmach dieser Stunde an ihm kleben. Neue Zürcher-Zeitung, 5. Mai 1846
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15. Mai 1845 |
Unterzeichneter hat die traurige Erfahrung gemacht, daß man ihm die unverdiente Anschuldigung zu machen sucht, als hätte er dem Herrn Oberst Rothpletz den Schnurrbart ausgerissen. Er erklärt nun - sich beziehend auf Herrn Rothpletz selbst - obige Angabe als eine böswillige Verläumdung.
Neue Zürcher-Zeitung, 15. Mai 1845
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17. Mai 1845 |
Schwyz, 17. Mai. (Korr.) Es verlautet, Luzern habe von der hiesigen Regierung zwei Scharfschützenkompagnien behufs allfälliger Exekution des Urtheils über Hrn. Dr. Steiger verlangt. Wie man glaubt, hat sich der gestern außerordentlich versammelte Kriegsrath mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Auf künftigen Montag ist der Gr. Rath außerordentlich zusammenberufen worden. Lauter Umstände, die, wie man allgemein annimmt, für das Schicksal des Hrn. Steiger das Schlimmste befürchten lassen. Neue Zürcher-Zeitung, 19. Mai 1845
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23. Mai 1845 |
Das Schicksal des Herrn Dr. Steiger ist noch nicht entschieden. Zwar so viel liegt nun wohl außer Zweifel, daß das Todesurtheil nicht vollzogen, sondern umgewandelt werden wird; hingegen scheinen bei der Mehrheit des Gr. Rathes Bedenken darüber obzuwalten, Verbannung an die Stelle des Todes zu setzen, weil keine Garantie dafür vorhanden sei, daß der Verbannte nicht wieder nach Belieben zurückkehren könne. Man versucht daher ein anderes Surrogat für die Todesstrafe aufzufinden und es ist von Eingrenzung in eine Festung oder Deportation nach irgend einer Insel die Rede. Wir geben aber die Hoffnung noch keineswegs auf, daß es am Ende doch bei der Verbannung sein Verbleiben haben wird und wir wünschen, daß durch allzu leidenschaftliche Besprechung dieser Angelegenheit nicht auf nachtheilige Weise auf die endliche Erledigung derselben eingewirkt werden möchte. Der Entscheid wird wohl noch ein Paar Wochen auf sich warten lassen; mittlerweile soll die Lage des Hrn. Steiger viel erträglicher sein, als vorher, namentlich hat nun seine Gattinn Zutritt zu ihm und es wird ihm der Gebrauch seiner Bücher gestattet. Neue Zürcher-Zeitung, 23. Mai 1845
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24. Mai 1845 |
Anzeige. Die schweizerische Volksbibliothek erscheint auch dieses Jahr wieder unter Mitwirkung der ausgezeichnetsten Bürger der Kantone. Wie immer, wird alles angewandt, um dieß Unternehmen so erfolgreich, so segensreich zu machen, als es seine Bestimmung verlangt. Es erscheinen in derselben in geordneter Reihenfolge: 1) Die Geschichte der Schweiz (mit Anwendung deren Lehren auf die Gegenwart). 2) Eine Landwirthschaftslehre. 3) Eine Volkswirthschaftslehre. 4) Eine Gesundheitslehre. 5) Eine Pflanzenlehre. 6) Darstellungen aus der Gewerbslehre. 7) Erd- und Bodenkunde. 8) Naturgeschichte und Naturlehre. Zu diesen regelmäßig fortgesetzten Abhandlungen kommen noch: Mittheilungen über Kindererziehung und Buchhaltung; ferner eine Menge interessanter, belehrender Erzählungen. Das bisher (seit dem Jahr 1836 ununterbrochen) Erschienene kann beweisen, daß ohne Eigennutz in reiner Gesinnung für Volk und Vaterland gehandelt wurde. Der Preis dieser Monatschrift ist trotz der vielen Aufopferungen ihrer Gründer, für 2 Quartbogen mit einem Kupfer, auf ein Batzen für jede Lieferung festgesetzt, damit auch der Unbemittelste dieselbe anschaffen könne. Die Transportkosten belaufen sich auf höchstens 1 Kreuzer für jede Lieferung. Man abonnirt in Bern bei den Verlegern, in Zürich bei J. J. Morf, Postoffiziant, in Winterthur bei J. Studer, Lithograph. Bern, im Mai 1845. Neue Zürcher-Zeitung, 23. Mai 1845
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30. Mai 1845 |
Luzernische Zustände. [...] Nach der französischen Julirevolution beeilten sich die mehrsten Schweizerkantone unter dem Schutze derselben ebenfalls ihre Verfassungen zu ändern, und zwar sämmtlich in liberalem Sinne. [...] Luzern erhielt damals eine Repräsentativ-Verfassung. [...] Als die zehn Jahre, welche für die Dauer der Verfassung festgesetzt waren, abgelaufen, wurde von dem Volk ein Verfassungsrath einberufen, in welchem mehr nicht als neun Liberale saßen, so sehr waren ihre Aktien gesunken. [...] Dem Klerus wurde ein ungemessener Einfluß auf das Staatsleben und dem Volke das Veto eingeräumt. [...] Der neue Gr. Rath (wie früher 100 Mann stark) wurde aus lauter frommen Leuten zusammengesetzt. Man zählte darunter wohl die Hälfte, welche nicht begriffen, um was es sich bei den Berathungen handelte. Sie standen auf oder blieben sitzen, je nachdem ihr Haupt, Rathsherr Leu von Ebersoll, dieses that. Worte sprachen sie keine. [...] Die Seele der neuen Regierung war der Erziehungsrath, als Lenker des Erziehungswesens und der geistlichen Angelegenheiten, denn andere Geschäfte gab es von nun an, so zu sagen, keine mehr. Im Erziehungsrathe thronte wieder Rathsherr Leu, ein reicher Bauer, der keine andere Bildung genossen hat, als diejenige seiner Dorfschule. Er ist ein Fanatiker. Eine Rede, die er im Gr. Rathe bei Anlaß der Jesuitenberufung hielt, schildert ihn ganz. Er sagte darin beiläufig: Seit meinem öffentlichen Wirken zielten alle meine Bemühungen dahin, den Kanton Luzern nicht nur dießseits, sondern auch jenseits des Grabes glücklich zu machen. Dieß kann vorzüglich geschehen durch Bekämpfung des Unglaubens. Die eifrigsten Kämpfer aber für die Religion sind die Jesuiten. Die Jesuiten sind nicht die Leute, wie sie ihre Feinde schildern. Sie sind im Gegentheil Muster der Tugend, der Frömmigkeit und der Duldung; sie sind verfolgt, gelästert, gemartert worden, wie Christus, gestorben wie Christus, und endlich glorreich wieder auferstanden, wie Christus. Ich stimme daher u. s. w. Neben Leu sitzt im Erziehungsrathe als vorzügliches Mitglied Hr. Chorherr Kaufmann, ein Mann, der immer gebückt einhergeht, und da er den Kopf nie auf die Seite wendet, einen stechenden Blick auf die Begegnenden wirft. Es ist dieses der berühmte Verfasser eines Büchleins über die Rangordnung der himmlischen Geister, und einer Brochüre über die Verhältnisse von Kirche und Staat, in welcher der letztere der erstern unbedingt unterworfen wird. Die Reichthümer der Klöster im Gegensatz zu dem Armuthsgelübde werden darin so vertheidigt: Die Apostel, obwohl arm, hatte jeder einen Beutel, woraus sie ihre täglichen Auslagen bestritten, auch Almosen gaben, also können auch die Klöster u. s. w. (Fortsetzung folgt.) Neue Zürcher-Zeitung, 30. Mai 1845
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| Juni 1845 | |
| Juli 1845 | |
2. Juli 1845
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Abschrift einer Depesche Seiner des Herrn Staatskanzlers Fürsten von Metternich Durchlaucht an den kais. königl. österreichischen Geschäftsträger Herrn von Philippsberg, datirt vom 10. April 1845. Der von dem Kantone Luzern im Vereine mit treuverbündeten Ständen erfochtene Sieg gegen einen der frevelhaftesten Angriffe, deren die Geschichte Erwähnung thut, hat eine weltbürgerliche Bedeutung. Er befestigt den Glauben an die bei einem großen Theile des Schweizervolkes noch fortbestehenden Tugenden der Ahnen, an dessen Tapferkeit, dessen Sinn für Recht und Pflicht, dessen gottvertrauende Hingebung. Er gewährt, indem er die wohlangelegten und durch bedeutende Kräfte unterstützten Plane einer ruchlosen Fraktion zu Schanden machte, die Hoffnung, daß diesem Treiben endlich ein Ziel gesteckt und dem ruhebedürftigen Lande der ersehnte Friede geschenkt sein wird. Er berechtigt endlich alle europäischen Staaten, und insbesondere die Nachbarstaaten der Schweiz, zu der Erwartung, daß der Kern des Guten in diesem Lande noch stark genug ist, um von sich aus der Anarchie, welche der Schweiz zum Verderben und der moralischen Ruhe im gesammten gesellschaftlichen Körper zur Störung gereicht, ein Ende zu machen, und so die gefährlichen Verwickelungen, die einen so unnatürlichen Stand der Dinge zur Folge haben müßten, zur Ehre der Eidgenossenschaft zu beseitigen. [...] Neue Zürcher-Zeitung, 2. Juli 1845
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4. Juli 1845 |
Deutschland. Das Fr. J. theilt mehrere wichtige Beschlüsse des Bundestages vom 12. Juni mit. Die Regierungen der Bundesstaaten sind ersucht, den Debit sämmtlicher Verlagsartikel des literarischen Comptoirs in Zürich und Winterthur* in ihren Staaten möglichst zu hindern, ein Gewaltstreich, der nur mit dem seiner Zeit von Preußen gegen die erschienenen und nicht erschienenen Werke Gutzkow's, Wienbarg's, Kühne's, Laube's und Mundt's verhängten verglichen werden kann. Das literarische Comptoir hat Verlagswerke, welcher die strengste Zensur nichts vorwerfen kann, die rein wissenschaftlichen oder künstlerischen Inhalts sind. Ein anderer Bundestagsbeschluß sichert den im deutschen Bundesgebiet erscheinenden literarischen und artistischen Erzeugnissen anonymer oder pseudonymer Autoren Schutz gegen Nachdruck auf 30 Jahre, denen genannter Autoren hingegen auf Lebensdauer und 30 Jahre nach dem Tode zu. Ein dritter Bundestagsbeschluß verbietet den Negerhandel nach den in der Uebereinkunft zwischen Großbritannien, Oesterreich, Preußen und Rußland am 20. Dez. 1841 festgesetzten Grundsätzen. Demzufolge soll der Negerhandel gleich dem Seeraub oder Menschenraub bestraft werden. Neue Zürcher-Zeitung, 4. Juli 1845
*Im Verlag des literarischen Comptoirs erschien 1845 und 1846 das Deutsche Taschenbuch, in dem ein Teil von Kellers Lieder eines Autodidakten publiziert wurden.
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10. Juli 1845 |
Den zahlreichen Bewundern des Kapellmeisters Dr. Fr. Liszt wird es gewiß nicht uninteressant sein, den vollständigen Titel dieses weltberühmten Künstlers kennen zu lernen. Nach Gustav Schilling, der Liszt's Leben und Wirken aus nächster Beschauung dargestellt hat, lautet der Titel folgendermaßen: „Hochfürstlich Hohenzollern-Hechingischer Hofrath, Groß-herzoglich Sachsen-Weimarscher Hofkapellmeister, Doktor der Philosophie, schöner Künste und Wissenschaften, Inhaber des Königlich Preußischen Ordens pour le mérité, Ritter des Königl. Belgischen Löwenordens, des Großherzoglich Weimarschen Falken-, Herzoglich Sachsen-Ernestinischen- und Fürstlich Hohenzollernschen Hausordens, Inhaber der Königlich Würtembergischen auch Königlich Preußischen u. s. w. großen goldenen Medaille für Verdienste in Künsten und Wissenschaften, Ehrenbürger von Pesth und andern Ungarischen Städten, Mitglied der Königlich Preußischen Akademie der Künste und Wissenschaften, auch theils wirkliches, theils Verdienst-, theils korrespondirendes Mitglied mehrerer anderer gelehrter oder artistischer Gesellschaften und Vereine." Es verlautet, Hr. Liszt werde am Freitag in Basel ein drittes und am Montag in Zürich ein zweites Konzert geben. Neue Zürcher-Zeitung, 10. Juli 1845
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11. Juli 1845 |
Zürich, 10. Juli. Gestern Abends gab Hr. Dr. Franz Liszt das schon früher angekündigte Konzert im hiesigen Kasinosaale [...]. Der höchste geistige Genuß wurde den staunenden Zuhörern zu Theil. Wenn auf der einen Seite die beispiellose Fertigkeit in Behandlung des Instrumentes Aug' und Ohr entzückte, so rissen die mit dem tiefsten Gefühle demselben entlockten Klänge die Seele zur Bewunderung hin: kein Mensch schien mehr am Klaviere zu sitzen, ein Geist von Oben durchbrauste das Instrument mit herzergreifenden Melodien in einem aus tausend und abertausend Glockenklängen gebildeten Wellenschlage; die zartesten Gefühle des menschlichen Herzens, die edelsten Triebe desselben wurden aufgeregt und zur höchsten Harmonie verschmolzen, daß die Kunst göttlicher Abkunft sei, hat ihr genialer Jünger Liszt auf die ergreifendste Weise zum Bewußtsein gebracht. Neue Zürcher-Zeitung, 11. Juli 1845
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14. Juli 1845 |
Kurze Neue Zürcher-Zeitung, 14. Juli 1845
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20. Juli 1845 |
Luzern. In der Nacht vom 19. auf den 20. d. 1/4 nach12 Uhr wurde Rathsherr Joseph Leu von Ebersol in seinem Bette schlafend durch einen Pistolenschuß in das Herz ermordet. Die Leiche wird nächsten Dienstag Morgens 8 Uhr in Hochdorf zur Erde bestattet werden. Der Mörder ist bis jetzt unbekannt. Die Regierung von Luzern verspricht für die Entdeckung und Einbringung des Thäters eine Prämie von 6000 Fr. Ehe wir nähere Aufschlüsse über die Person und die Motive der That, welche hoffentlich auch dem menschlichen Richter nicht unenthüllt bleiben wird, erhalten, wagen wir noch nicht diese Gräuelthat politischem Fanatismus zuzuschreiben und, wie es die Staatszeitung thut, den „Radikalismus" als die Mutter derselben zu nennen. Wenn dem aber so sein sollte, [...] so werden gewiß alle Parteien im Vaterlande sich gedrungen fühlen, ohne Widerstreben , entschieden und ohne Rückhalt diese entsetzliche That an sich [...] zu verabscheuen. Wehe unserm Vaterlande, wenn es dahin kommen sollte, daß politische Gegner durch Meuchelmord aus dem Wege geräumt würden und ein solcher Meuchelmord noch seine Vertheidiger fände! Neue Zürcher-Zeitung, 21. Juli 1845
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23. Juli 1845 |
Im Verlage von Johann Ulrich Landherr in Heilbronn ist so eben erschienen und in allen soliden Buchhandlungen des In- und Auslandes, in Zürich bei Orell, Füßli und Comp. vorräthig zu haben: Das Der Herr Verfasser, ein Protestant, ist kein Gelehrter, aber ein denkender, mit der heil. Schrift von Kindheit auf wohl vertrauter Christ, der durch tieferes Erforschen und Vergleichen ihrer Aussprüche zu der Ueberzeugung gelangt ist, die er in diesem Werkchen niedergelegt hat, daß nämlich die Lehre von einem dritten Orte in der heiligen Schrift begründet ist und von diesem Punkte aus ein freundlicheres Entgegenkommen der Protestanten den Katholiken gegenüber zu wünschen wäre. Er hatte bei der Abfassung dieser Schrift keinen andern Zweck im Auge als den, vielleicht dadurch ein Schärflein zum Tempel der Glaubenseinigkeit beizutragen, einem Tempel, der, wenn auch spät, doch gewiß einmal zur Vollendung kommen wird. Ev. Joh. 10, 16. Katholiken und Prostestanten jedes Standes gibt dieses interessante Werkchen reichen Stoff zum Nachdenken, zu religiösen Besprechungen und ernstem Forschen in der heiligen Schrift. Namentlich wird dasselbe auch christlichen Gemeinschaften empfohlen. Neue Zürcher-Zeitung, 23. Juli 1845
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24. Juli 1845 |
Luzern, 24. Juli. (Korr.) Heute wurde in der Hofkirche unter ungeheurem Zudrang des Volkes eine von der Regierung veranstaltete Todtenfeier des Rathsherrn Leu abgehalten. Männer von jeder Farbe erschienen. Man wollte für den Fall, daß der Tod des Rathsherrn Leu einem Verbrechen zugeschrieben werden könnte, dasselbe öffentlich mißbilligen und zugleich dem rechtlichen Charakter des Verstorbenen Anerkennung zollen. Wenn man es auch bedauren muß, daß dieser Mann bei seiner mangelnden wissenschaftlichen Bildung einen so großen und für das Land so traurigen Einfluß ausgeübt, so hat doch Freund und Feind in Leu einen Mann geachtet, der es immer redlich gemeint hat. Möchte dasselbe nur auch von jenen Leuten gesagt werden können, die den Leu leiteten, und von den Werkzeugen, die er zu seinen Zwecken gebrauchen mußte. [...] Neue Zürcher-Zeitung, 27. Juli 1845
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25. Juli 1845 |
Mit Entrüstung las der Unterzeichnete in gestriger Nr. 199 der eidgenössischen Zeitung in einem Korrespondenzartikel aus Luzern, daß sein Name mit dem an Großrath Joseph Leu verübten, verabscheuungswürdigen, Meuchelmord in Verbindung gesetzt und darauf hingedeutet wird, er habe sich dieses Mordes wegen aus der Stadt entfernt. Oeffentliche Blätter haben wiederholt die Flucht des Unterzeichneten berichtet, aber jedesmal hat sich die Angabe als unwahr erzeigt. Auch dießmal weilt derselbe seit beinahe drei Wochen im Kalt-Bad auf der Rigi, Kantons Luzern, was in der Stadt Luzern allgemein bekannt ist. Hoffentlich besitzt ein luzernerischer Bürger wenigstens noch so viel Freiheit, dieses thun zu dürfen, und wird es thun können, ohne den Verdacht eines Mordes deßwegen mit Grund auf sich zu laden. Eine solche Verdächtigung ist eine Schändlichkeit, die wenig hinter jenem Meuchelmorde selbst zurückbleibt, indem dadurch die Ehre und der gute Name eines Mannes gemeuchelt werden soll. Trotz aller solcher Angriffe wird der Unterzeichnete unentwegt seinen politischen Ansichten treu bleiben, ohne sich jedoch durch dieselben jemals zu einer widerrechtlichen Handlung hinreißen zu lassen. Auf diese Weise hofft er vor jedem Richterstuhle bestehen zu können. Kalt-Bad auf der Rigi, den 22. Juli 1845. Dr. Kasimir Pfyffer. Neue Zürcher-Zeitung, 25. Juli 1845
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28. Juli 1845 |
Zürich. Einige Tagsatzungsherren haben die Gewohnheit, so leise zu sprechen, daß selbst die Mitglieder der Tagsatzung sie nicht verstehen. Es ist dieses ein um so fatalerer Umstand, als dieselben sehr klare Vorträge halten, und dadurch den Zuhörern nicht nur ein angenehmer Genuß, sondern auch für ihre Gesinnung eine Aufmunterung entgeht. Neue Zürcher-Zeitung, 28. Juli 1845
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| August 1845 | |
6. August 1845 |
Luzern. Die Wunder, womit die Jesuitenpartei den Rathsherr Leu verherrlichen will, kommen bereits zahlreich zum Vorschein, jedoch nur in Jesuitenkantonen. Daß an dessen Todestag der Blitz in die Kapelle zum hl. Kreuz, einen Wallfahrtsort im Entlebuch, eingeschlagen habe ohne zu zünden, hat der dortige Kaplan, ein Jesuitenfreund, ausgestreut. Diesem Wunder fügt die hiesige Kirchenzeitung zwei andere bei, die sich an Leu's Todestag knüpfen, nämlich einen von Ebikon aus gesehenen „wundervollen schönen Glanz, der sich am mitternächtlichen Himmel über die Gegend von Hochdorf erhob und bis Luzern reichte", und den Sturz der mittelsten Säule in der Balüstrade an der Façade der Jesuitenkirche in Schwyz, der ebenfalls in jener Nacht erfolgt sei und die Säule auf der Stiege der Kirche zerschmettert habe. Neue Zürcher-Zeitung, 6. August 1845
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9. August 1845 |
Luzern. Was wir bisher glauben zu dürfen nicht wagten, scheint sich nach den Berichten öffentlicher Blätter zu bestätigen: Dienstags den 7. dieß als am Markttage, wurde in der Stadt Luzern auf höhere Anordnung hin bei der sogenannten Lasterbank ein Schandpfahl aufgestellt, mit der Inschrift: „Dr. Jakob Robert Steiger von Büron, landesflüchtig, wegen Hochverrath durch das Kriminal- und Obergericht des Kantons Luzern zum Tode mittelst Erschießens verurtheilt," und von zwei Landjägern bewacht. Zwei Vorübergehende, der eine, weil er vor der Inschrift sich verbeugte, der andere, weil er Zweifel zu äußern wagte, daß ein solches Verfahren zur Anbahnung des Friedens zweckdienlich sei, wurden, wie Augenzeugen berichten, ohne weiters arretirt. Neue Zürcher-Zeitung, 9. August 1845
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11. August 1845 |
Im Verlage von Johann Ulrich Landherr in Heilbronn ist so eben erschienen und in allen soliden Buchhandlungen des In- und Auslandes, in Zürich bei Orell, Füßli und Comp. vorräthig zu haben: Der unfehlbare und untrügliche vieler sicherer Mittel zur Vertilgung und Vertreibung der Frösche und Kröten, Grillen und Heimchen, Läuse, Keller- und anderer Würmer, Maikäfer, Milben, Motten, Raupen, Schnacken, Schnecken, Wespen und Hornisse und vielem andern Ungeziefer. Vierte, vermehrte und verbesserte Auflage. Die ausführliche Titel-Anzeige dieses in vierter, verbesserter Auflage erschienenen Büchleins hält, was sie verspricht, und macht jede weitere Empfehlung von Seite der Verlagsbuchhandlung überflüssig. Neue Zürcher-Zeitung, 11. August 1845
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16. August 1845 |
Luzern, 9. August. Dr. Steigers Todesurtheil kann man nun an allen Straßenecken lesen. - Polizeidirektor Siegwart-Müller verbietet in dem gestrigen Kantonsblatt von nun an die bisher üblich gewesenen Kirchweihmärkte, Glücksspiele und das Tanzen an den sogenannten Kirchweihfesten, mit Ausnahme der allgemeinen oder Herbstkirchweihe, angeblich, weil nicht nur die kirchliche Feier, sondern häufig auch das häusliche Glück darunter leiden. - An Wiedereröffnung des verwaisten Theaters ist gar nicht zu denken. Neue Zürcher-Zeitung, 16. August 1845
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21. August 1845 |
Gestern Abend fand auf der Platte bei Zürich eine Gesangaufführung des hiesigen Sängervereines „Harmonie" statt. Zu derselben war insbesondere Hr. Dr. Steiger, der seit Montag in Zürich ist, sowie dessen Frau Gemahlin eingeladen. Er wurde von Hrn. Großrath Benz, dem Vorstande der Harmonie mit einer die Verdienste des Gefeierten im Kampfe gegen Jesuitenthum würdigenden Rede bewillkommt, worauf Hr. Dr. Steiger theils von Freude, theils von Schmerz ergriffen erwiederte, von Freude, daß Verfolgung in einem Kanton die Theilnahme für vaterländische Bestrebungen des Verfolgten in andern Kantonen nicht aufzuheben, sondern nur zu steigern vermöge, von Schmerz, daß das Vernichtungssystem der Jesuiten gegen alle geistige Freiheit und gegen das bürgerliche Glück noch so mächtig und schwer auf einem großen Theil der Eidgenossenschaft laste. Er munterte jedoch die Versammlung auf, der Vorsehung zu vertrauen und mit ausdauernder Kraft auf geordnetem Wege den Sieg des Rechtes zu erwarten. In den Zwischenräumen des trefflichen Gesanges der Harmonie, die sich ihres Namens würdig zeigte, folgten noch mehrere andere mit dem lebhaftesten Beifall aufgenommene Trinksprüche theils von andern Gästen, theils von Mitgliedern des Vereines [...]. Die Feier, welcher mehrere Freundinnen der Frau Steiger und Tagsatzungsgesandte beiwohnten, ist wegen ihrer anständigen, mäßigen und erhebenden Haltung eine vollkommen gelungene zu nennen, worin die Harmonie ohne Zweifel eine hinreichende Entschädigung findet, daß sie sich aus Rücksichten auf den politischen Charakter der städtischen Polizei in Zürich vermögen ließ, am vorherigen Abend auf eine Hrn. Dr. Steiger zugedachte öffentliche Huldigung vor dem Kaffeehaus zum rothen Thurm, wo Hr. Steiger abgestiegen war, zu verzichten. Neue Zürcher-Zeitung, 21. August 1845
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23. August 1845 |
Uri, 21. Aug. (Korr.) Künftigen Sonntag findet eine allgemeine Landesprozession oder Wallfahrt des gesammten Kantons Uri nach Saxeln statt, um am Grabe des sel. Niklaus von Flüe Gott für die schon verliehenen Siege der guten Sache (wie sich das Regierungsschreiben ausdrückt) zu danken, theils um fernern Schutz gegen drohende Gefahren zu bitten. Das Dampfschiff bezahlt zum voraus die Regierung, und den Armen wird sie sonst noch die Reisekosten erleichtern, um die Wallfahrt recht zahlreich und imposant zu machen. Neue Zürcher-Zeitung, 23. August 1845
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24. August 1845 |
Zürich. Gestern hat der Regierungsrath mit neun gegen drei Stimmen beschlossen, dem Hrn. Dr. Steiger das Landrecht zu ertheilen und ihm aus Gründen der Humanität die Gebühr von 160 Frk. zu erlassen. Die Minderheit war in ihren Ansichten getheilt, zwei Mitglieder sprachen sich gegen die Ertheilung des Bürgerrechtes aus; das dritte opponirte bloß gegen die Erlassung der Taxe. [...] Neue Zürcher-Zeitung, 24. August 1845
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31. August 1845 |
Thurgau. Die Feuermannschaft in Sulgen hat, statt den für ihre Hülfe beim letzten Brande in Bürglen übungsgemäß ihr zukommenden Trunk zu beziehen, den Betrag desselben (15 fl. 24 kr.) den Befreiern von Dr. Steiger zugedacht. Neue Zürcher-Zeitung, 31. August 1845
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| September 1845 | |
3. Sept. 1845 |
Baden. Gustav Weil, Universitätsbibliothekar zu Heidelberg, ist gegen den Antrag der dortigen philosophischen Fakultät, von der Regierung zum außerordentlichen Professor der orientalischen Sprachen ernannt worden. Diese Wahl macht Aufsehen, da Weil der erste Jude ist, der in Deutschland zum Professor ernannt wurde. In Frankreich und in der Schweiz ist man in wissenschaftlicher Beziehung schon längst von derartigen Vorurtheilen zurückgekommen. Neue Zürcher-Zeitung, 3. Sept. 1845
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6. Sept. 1845 |
Tanz-Unterrichts-Anzeige. Zürich. Hiedurch beehre ich mich, dem hochgeehrten Publikum ergebenst anzuzeigen, daß ich im Laufe dieses Monats hieselbst den ersten Kursus meines Tanz- und körperlichen Bildungs-Unterrichtes beginnen werde, falls sich eine genügende Anzahl Scholaren zur Theilnahme meldet. Außer den gymnastischen Vorübungen, der Anstandslehre und den gebräuchlichsten Tänzen, als: Walzer, Galoppade etc. lehre ich auch die überall so beliebte schottische, russische, bayerische, böhmische und Doppel-Polka, Tempête, Française, Cottillon und die Gesellschafts-Mazurka in ihrer regelrechten und dezenten Ausführung, wobei ich insbesondere der körperlichen Erziehung und Ausbildung der mir anvertrauten Jugend meine ganze Aufmerksamkeit widme. [...] Einer geneigten zahlreichen Theilnahme verharrt hochachtungsvoll und ergebenst H. Riese, Neue Zürcher-Zeitung, 6. Sept. 1845
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27. Sept. 1845 |
Bülletin von heute Morgen. Die Kartoffelkrankheit scheint in der ganzen Schweiz zum Ausbruch zu kommen; nach den bisherigen Berichten herrscht sie bereits in den Kantonen Zürich, Bern, Schwyz, Glarus, Zug, Freiburg, Appenzell, St. Gallen Waadt und Neuenburg. Es werden verschiedene Hülfsmittel dagegen vorgeschlagen. Gut ist es, wenn man die Kartoffeln unter dem Dache, wo es luftig ist, oder im Freien so aufbewahren kann, hier jedoch so, daß immer eine Schichte trockenen Sandes mit einer Schichte Kartoffeln abwechselt. [...]
Die Kartoffelkrankheit. Der Courrier de Lyon vom 24. Sept. enthält eine mit vieler Sachkenntniß geschriebene Abhandlung des Hr. Bonjean von Chambery, über die gegenwärtig überall auftauchende Kartoffelkrankheit [...]. „Im Gefühl der Wichtigkeit, über allfällige Gefahr ganz im Klaren zu sein, unternahm ich es auf mein Risico, Versuche anzustellen, deren Ergebniß bis zur Evidenz führten, daß selbst bei dem Gebrauch der angesteckten Frucht keine Nachtheile entstehen. Nachdem ich, wie der Zufall es brachte, eine Menge verdorbener Kartoffeln, die auf dem Felde liegen geblieben, zusammenraffte, habe ich mich 3 Tage lang, ohne irgend etwas Schadhaftes wegzuschneiden, damit genährt. Zwar beseitigte ich diejenigen Kartoffeln, welche wirklich bis auf den Grund durch die Krankheit angegriffen und mit einer weißlichen, zuweilen gelblichen oder bräunlichen Pilzhaut umgeben waren und einen stinkenden, widerlichen Geruch von Fäulniß zeigten, und wenn man solche mit der Hand drückte, eine scharfe Flüssigkeit von sich gaben. Von den nur theilweise angegriffenen aß ich ungefähr acht Pfund, mit Butter oder als Suppe, zum Theil auch nur gesotten, ohne irgend einen Nachtheil als denjenigen einer etwas schwereren Verdauung, welche nicht Statt gefunden haben würde, wenn ich die kranken Theile der Frucht abgeschnitten hätte. Ich ging noch weiter, ich trank des Morgens nüchtern ein großes Glas von circa 8 Unzen desjenigen Wassers, in welchem ich 5 Pfund kranker Kartoffeln kochen ließ; das Wasser war gelbgraulich, trübe, dick, doch nicht schleimigt, von etwas widerlichem Geruch und Geschmack, der eine Stunde lang den Gaumen kitzelte. Ich empfand davon keine andere Wirkung als eine etwas die Brust belästigende Wärme, die aber nach Ablauf von zwei Stunden gänzlich beseitigt war. Meine beiden Kommis und ein Bedienter, die mich diese Kartoffeln ohne irgend einen Widerwillen, noch Nachtheil essen sahen, folgten meinem Beispiele schon am zweiten Tag und verspürten davon durchaus keine unangenehmen Folgen. „Nach solchen Thatsachen, hoffe ich, wird man die angegriffenen Theile der Kartoffeln nicht als ein Gift betrachten, und diejenigen für gefährlich halten, von welchen die kranken Theile weggeschnitten werden. [...] „Möchte mein Beispiel und meine Beobachtungen die Vorurtheile beseitigen, durch welche die arbeitende Klasse eines seiner köstlichsten Nahrungsmittel könnte beraubt werden.“ Neue Zürcher-Zeitung, 27. Sept. 1845 Vgl. die Hulda-Episode im Grünen Heinrich
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28. Sept. 1845 |
Bülletin von heute Morgen.
Neue Zürcher-Zeitung, 28. Sept. 1845
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| April / Mai / Juni 1846 | |
29. April 1846 |
Zürich. Die hiesige Hochschule hat heute ihr vierzehntes Stiftungsjahr nach vierjähriger Unterbrechung gefeiert. [...] Ein gemeinschaftliches Mittagessen der Professoren, der Studenten, mehrerer Mitglieder des Erziehungsrathes und vieler Ehrengäste fand im Schützenhause statt, das durch ernste und heitere Tischreden reichlich gewürzt war. Es gewährte einen wohlthuenden Anblick, Männer der verschiedensten politischen Gesinnungen versammelt zu sehen in einträchtiger Freude über das Entstehen und den allen politischen und religiösen Stürmen Trotz bietenden Fortbestand einer Anstalt, die im stillen Bereiche der Wissenschaft manches Gute gewirkt hat und bei sorgfältiger Pflege - mancher erlittenen schweren Verluste ungeachtet - früher oder später das werden könnte, was ursprünglich in der Idee ihrer Stifter lag, nämlich: eine freie Burg deutscher Wissenschaft für Europa. Neue Zürcher-Zeitung, 1. Mai 1846
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1. Mai 1848 |
Deutschland. Gr. Baden. Das gelehrte Organ des Hrn. Dr. Gervinus, die deutsche Zeitung, droht der Schweiz „in den nächsten Tagen auf eine gewisse Seite der schweizerischen Politiker zurückzukommen.“ Sie meint, der Deutsche „Riese sei erwacht und nunmehr für die Zwergheit ein Maßstab gegeben.“ Bekanntlich machte die neue Zürcher Zeitung, wenn sie über deutsche Angelegenheiten zu sprechen kam, den Ausdruck „deutscher Michel“ zu einem stehenden Witz. Es soll uns freuen, wenn die Blätter des großen deutschen Vaterlandes anfangen, die Schmach des „deutschen Michels“ abzureiben; wir hoffen aber das Gelingen von dem gelehrten Organ des Hrn. D. Gervinus nicht. Die deutsche Zeitung ist auf die „siegreichen Liberalen“ in der Schweiz übel zu sprechen. Sie haßt alle Republiken. „Jedem Narren gefällt seine Kappe am besten“, grollt sie, und froh mag sie sein, wenn sich hier der Pfeil nicht umkehrt und den Schützen trifft. Die blaugestrümpfte Heidelbergerin hat ihre Leser seit den Tagen der Preßfreiheit auf das Unerträglichste geschulmeistert. Ihr Ton klingt wie der eines steifen Bakels auf grobem Leder, und doch kokettirt sie damit. Alle Doktrinäre Europa's haben das Rad der Weltgeschichte noch um keinen Zahn vorwärts geschoben, und doch wird das gelehrte Organ des Hrn. D. Gervinus nicht müde zu dociren. Es ist eine mehr als blutige Ironie, wenn ein fremdes Zeitungsblatt den Deutschen nach den Tagen von Wien und Berlin noch immer den alten „Michel“ vorrückt. Sie besitzen einen Fünfzigerausschuß in Frankfurt, die Hoffnung auf einen deutschen Kaiser zu den übrigen 39 deutschen Fürsten, eine deutsche Hof-Zeitung zu Heidelberg und 500 Thaler, gesammelt für eine deutsche Flotte! Und noch wirft man ihnen den alten Michel vor. Neue Zürcher-Zeitung, 1. Mai 1848
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3. Mai 1846 |
Zürich. Die liberale Partei hat in den gestrigen Wahlen einen vollständigen Sieg davongetragen. [...] Neue Zürcher-Zeitung, 4. Mai 1846
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7. Mai 1846 |
Es war kein plötzlicher Schwindel, der in Folge jüngster Ereignisse die Köpfe ergriff. Von einer planmäßigen Bearbeitung des Volkes durch unwürdige Mittel kann noch weniger die Rede sein. [...] Wenn je, so sind die letzten Wahlen der wahre Ausdruck der Volksgesinnung. Vorgenommen in einer ruhigen Zeit, nicht unter dem ersten Eindrucke irgend einer kurz vorher stattgehabten politischen Erschütterung, tragen diese Wahlen das Gepräge reifer Ueberlegung und tiefer Ueberzeugung. Nicht in einem Sprunge ist das zürcherische Volk aus dem Septemberthum zum Liberalismus hinübergetreten. Es hat sich allmählig, nach und nach herausgewunden aus den Irrgängen, in welche es wider Willen gerathen war; es hat durch beharrliche Anstrengung das geistige Joch abgeschüttelt, welches ihm die Reaktion vor 7 Jahren aufgelegt hatte. Neue Zürcher-Zeitung, 7. Mai 1846
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14. Mai 1846 |
In der Nacht vom 12. auf den 13. d. ist ein Artillerist in der hiesigen Kaserne, wir wissen nicht ob aus Unvorsichtigkeit oder in somnambülen Zustand, aus dem zweiten Stockwerk durch's Fenster auf die Straße heruntergestürzt. Sofort wurde er in den Kantonsspital gebracht; man ist nicht ohne Hoffnung für sein Wiederaufkommen. Neue Zürcher-Zeitung, 14. Mai 1846
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16. Mai 1846 |
Luzern. (Korr.) Hier gab es wieder etwas heiteres. Das Bezirksgericht Malters büßte den Hr. Schnyder von Kriens, Suppleanten des Gemeinderaths um 30 Frkn., weil er sich äußerte, er habe vor Dr. Steiger soviel Respekt als vor Siegwart. Ein anderer merkwürdiger Prozeß ist noch nicht entschieden, derselbe besteht darin, daß Einer sagte, das Landjäger Korps sei ein kurioses Korps. Ein rechter Mann begebe sich nicht darunter, und ein schlechter werde nicht angenommen. Neue Zürcher-Zeitung, 16. Mai 1846
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19. Mai 1846 |
Die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes wird in diesem Jahre wieder bedeutende Fortschritte machen. Zunächst ist es die Berlin-Hamburger Linie, welche bis zum Oktober soweit hergestellt werden soll, daß man von Berlin bis Boitzenburg auf der Bahn, und von da bis Hamburg mit dem Dampfboot, jedenfalls innerhalb eines Tages, wird gelangen können. Wird die Bahn von Celle nach Harburg binnen gleicher Zeit fertig, so ist alsdann eine doppelte Verbindung zwischen Hamburg und Leipzig hergestellt, einmal über Berlin, und dann über Hannover - beides in 14 bis 15 Stunden. [...] Dem südwestlichen Deutschland steht die Eröffnung der Main-Neckar-Bahn zwischen Frankfurt, Darmstadt und Mannheim bevor, die in letzterer Stadt ihre Fortsetzung über Karlsruhe, Straßburg, Freiburg bis Basel, und zwar von Kehl aus doppelt, auf dem rechten und linken Rheinufer, vollendet vorfindet. Neue Zürcher-Zeitung, 19. Mai 1846
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8. Juni 1846 |
Literatur. Gedichte von Gottfried Keller. Wir haben schon früher Gelegenheit gehabt, des jungen Dichters zu erwähnen, dessen erstes Auftreten in Deutschland mit so großem Beifall aufgenommen wurde, daß selbst die A. A. Ztg. nicht umhin konnte, mit in das Lob einzustimmen, so wenig ihr auch die politische Richtung unseres Landsmannes behagen mag. Herr Keller gibt nun hier eine Sammlung gedruckter und ungedruckter Gedichte heraus. Keiner, der den einfachen, von Dünkel und Selbstüberschätzung so fernen, jungen Mann kennt, wird es ihm als Unbescheidenheit auslegen, daß er schon jetzt eine Sammlung seiner Gedichte erscheinen läßt, und wer das bei Winter in Heidelberg herausgekommene Bändchen durchsieht, wird sich über den Schatz freuen, der aus den Schachten ächter Dichtung herausgehoben, hier als schweizerisches Eigenthum vor uns liegt. Wie neu und frisch sind uns wieder die ältern, wie reich durch Mannigfaltigkeit, durch Schönheit und Eigenthümlichkeit der Gedanken und Bilder die neuen Gedichte, in ihrer großen Mehrzahl, erschienen, wie freudig haben wir überall den reinsten Dichtersinn erkannt! [...] Neue Zürcher-Zeitung, 8. Juni 1846
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| September 1847 | |
2. Sept. 1847 |
Bern. Eidgenössische Tagsatzung. 35. Sitzung, 2. September. [...] Tagesordnung: § 27. Jesuitenfrage. Da die Tagsatzung bis dahin zu keiner Schlußnahme in dieser Angelegenheit gelangen können, so kömmt dieselbe in gegenwärtiger Sitzung neuerdings zur Berathung. Zürich legt der Tagsatzung einen Antrag vor, welcher mit Berufung auf § 1 und 8 des Bundes dahin schließt: 1) die Jesuitenangelegenheit sei Bundessache; 2) daher seien die Kantone Luzern, Schwyz, Freiburg und Wallis eingeladen, die Jesuiten zu entfernen; 3) die Aufnahme dieses Ordens sei für die Zukunft in irgend einem Kanton der Eidgenossenschaft untersagt. [...] Neue Zürcher-Zeitung, 4. September 1847
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3. Sept. 1847 |
Bern. Eidgenössische Tagsatzung. 36. Sitzung, 3. September. Fortsetzung der Jesuitenfrage. Abstimmung: 1) Für Nichteintreten und Entfernung des Gegenstandes aus Abschied und Traktanden: 8 1/2 St., Uri, Unterwalden, Zug, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Schwyz, Luzern, Baselstadt, Appenzell I. Rh. 2) Für den Antrag von Zürich, die Jesuitenfrage als Bundessache zu erklären; diejenigen Kantone, welche Jesuiten aufgenommen haben, einzuladen, selbige zu entfernen; und Verbot, die Jesuiten in Zukunft einzuführen: 12 2/2 St., Zürich, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau, Tessin, Genf, Waadt, Thurgau, Graubünden, Glarus, Bern, Baselland, Appenzell A. Rh. Neue Zürcher-Zeitung, 5. Sept. 1847
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| Oktober 1847 | |
24. Okt. 1847 |
Bern. Eidgenössische Tagsatzung. 43 Sitzung, Sonntags, 24. Oktober. Ganz unvermuthet versammelt sich heute um 1 Uhr Nachmittags die h. Tagsatzung. Das Publikum strömt zahlreich herbei, um, von Langeweile beim Regenwetter geplagt, alsofort bei den Verhandlungen der hohen Bundesbehörde unter so außergewöhnlichen Umständen ein pikantes Divertissement zu finden. Hr. Bundespräsident zeigt an, daß die Gesandtschaften der Stände Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis ihr Ausbleiben von der Sitzung schriftlich entschuldigt hätten. In der That sind die Plätze der sieben Sonderbundskantone unbesetzt. [...] In dieser Sitzung hat die Tagsatzung folgenden Beschluß gefaßt: „Zu Handhabung der Ordnung, Herstellung derselben wo sie gestört wurde, sowie zur Wahrung der Rechte des Bundes, beschließt die eidg. Tagsatzung: 1) Es soll eine eidg. Truppenaufstellung stattfinden; 3) die von den dem Separatbündniß nicht angehörenden Kantone aufgestellten Truppen treten sofort in eidg. Dienst; 3) der eidg. Kriegsrath ist beauftragt, im Weitern so viele Truppen aufzustellen, daß das Armeekorps ungefähr 50,000 Mann beträgt. Die Truppen sind zur Verfügung des Oberkommandanten zu halten [...] 7) dem Oberkommandanten wird während der Truppenaufstellung der Titel „General" beigelegt; 8) der Hr. Oberkommandant, General Düfour, wird von der Tagsatzung beauftragt, das Kommando der durch heutige Schlußnahme in Dienstaktivität gerufenen Truppen in einer Zahl von ungefähr 50,000 Mann sofort zu übernehmen, sie gehörig einzutheilen und zur Herstellung der Ordnung und Gesetzlichkeit, wo solche gestört worden, zur Handhabung des Ansehens des Bundes und seiner Selbstständigkeit zu verwenden. [...]" Neue Zürcher-Zeitung, 26. Okt. 1847
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| November 1847 | |
4. Nov. 1847 |
Proklamation der Tagsatzung an die eidgenössiche Armee Eidgenössische Wehrmänner! Die schweizerische Eidgenossenschaft, unser gemeinsames Vaterland, hat Euch unter die Fahne gerufen. Ihr seid zu derselben herbeigeeilt und zwar mit einer Bereitwilligkeit, würdig herzhafter Männer, die entschlossen sind, ihr Blut, in Erfüllung ihrer heiligsten Pflicht, für die Rettung des Vaterlandes zu vergießen. Euer Marsch geht nun gegen den Sonderbund! [...] Ihr seid berufen, dem Bundesvertrag, der die eidgenössische Verfassung der Schweiz ist, Achtung zu verschaffen, die Ordnung, die Ruhe und Sicherheit des Landes herzustellen, die Empörung zu bewältigen, die Schweiz vor der Anarchie zu bewahren und verirrte Bevölkerungen, deren Leichtläubigkeit mißbraucht und ausgebeutet wird, zum Gehorsam gegen die Gesetze des Bundes und seiner Behörden zurückzuführen. Eurere Aufgabe wird sein, jenen Unruhen ein Ende zu machen, welche man in der Absicht erregt hat, um die durch unsere Väter erworbenen und in den Verfassungen der schweizerischen Kantone niedergelegten Grundsätze der Freiheit, der Gleichheit vor dem Gesetze, und der Gerechtigkeit zu unterdrücken oder zu verfälschen. Die Partei, welche der Eidgenossenschaft den Krieg macht, hat unter lügnerischen Vorgaben den Sonderbund geschlossen, dessen wahrer Zweck kein anderer ist, als die Freiheit zu untergraben, das Volk in Unwissenheit zu erhalten und die Demokratie unter ihr Joch zu beugen, damit diese ihren verderblichen Zwecken diene. Diese ruchlose Verbindung ist ein Gift, das die Schweiz aus ihrem Innern ausstoßen muß. [...] Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten! Militärs aller Waffen und jeden Grades! Die Schweiz, ja die Welt hat die Augen auf Euch gerichtet. Die Nation setzt ein unbedingtes Vertrauen in Euern Muth, Eure Hingebung. Dem Fanatismus Eurer Gegner werdet Ihr entgegensetzen jene Kaltblütigkeit, jene ruhige Kraft, jene sich selbstbeherrschende Tapferkeit, jene heitere Begeisterung, welche das Gefühl einer guten Sache und das helle Bewußtsein der Pflicht verleihen. [...] Ihr werdet diejenigen überwinden, die Euch mit den Waffen in der Hand widerstehen oder die es wagen, Euch anzugreifen. Aber während Ihr den unerbittlichen Gesetzen des Krieges folgt, sollt Ihr die Großmuth mit den Nothgeboten des Kampfes vereinigen. Nie sollt Ihr vergessen, daß diejenigen, die Ihr bekämpft, ihrer Mehrzahl nach Verirrte, Eidgenossen, Brüder sind, die Ihr zur Pflicht zurückführen sollt. [...] Der Gott der Heerschaaren wache über Euch, er stärke Euere Herzen, erleuchte Euren Geist, stähle Euren Körper und stehe Euch im Kampfe bei. Gott erhalte das Vaterland und segne unsere Sache. Neue Zürcher-Zeitung, 6. Nov. 1847
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10. Nov. 1847 |
Zürich. Der Regierungsrath, nachdem bereits seit einigen Tagen der Postverkehr zwischen dem hiesigen Stande und den Sonderbundskantonen gänzlich abgebrochen worden, macht bekannt: Daß zufolge Befehls des Oberbefehlshabers der eidgenössischen Armee von Stunde an 1) aller und jeder Verkehr mit den Sonderbundskantonen, somit auch derjenige für Fußgänger und mit Lebensmitteln irgend welcher Art, untersagt ist, 2) auf jedes nicht wohlbekannte Individuum ein wachsames Auge gehalten, auf Personen, welche sich nicht hinreichend auszuweisen vermögen, gefahndet und solche Individuen festgesetzt und in Untersuchung gezogen werden sollen [...] Neue Zürcher-Zeitung, 10. Nov. 1847
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16. Nov. 1847 |
Freiburg ist gefallen! Von den Höhen der Jesuitenburg flattert das eidgenössische Kreuz. Der bloße Anblick der gegen dieselben gerichteten 64 Feuerschlünde und so vieler kampfgerüsteter Schaaren schmetterte den Uebermuth darnieder, der sich vermessen hatte, die Eidgenossenschaft zum Kampfe herauszufordern. In musterhafter Ordnung sind über 20'000 Mann bis vor Freiburg gerückt. Mehrere Tausende standen Achtung gebietend in der Hinterhut. Die Verläumder der eidgenössischen Truppen sind frühe genug an den Pranger gestellt worden. Die Elenden, welche unsere Soldaten als Meuterer und Feiglinge darzustellen sich nicht schämten, stehen nun vor allem Volke in ihrem wahren Lichte da. Ehre den eidgenössischen Truppen! Ehre ihrem würdigen Oberbefehlshaber! Nun wird es an Luzern gehen. Gott gebe, daß auch von hier aus eine baldige Siegesnachricht uns erfreue. Neue Zürcher-Zeitung, 16. Nov. 1847
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23. Nov. 1847 |
Der Basl. Ztg. ist das Glück wiederfahren, die Abschiedsproklamation der entlaufenen Regierung an das Luzernervolk erhalten und mittheilen zu können; wir lassen dieses Aktenstück folgen: „Die unglückliche Wendung des heutigen Kampfes hat uns, um nicht durch den Feind zur Niederlegung der uns anvertrauten Regierungsgewalt gezwungen zu werden, bewogen, uns, da kein Punkt des Kantons Luzern Sicherheit bot, nach dem Kanton Uri zurückzuziehen. Indem wir uns so wegbegaben, haben wir dem Hrn. General den Auftrag gegeben, so viel wie möglich für Sicherheit der Personen und des Eigenthums zu sorgen; wir beauftragten ihn weiter, wenn die Stadt Luzern gegen die vordringende Uebermacht nicht mehr vertheidiget werden könne, unnützes Blutvergießen zu verhindern [...]. Wir haben gemäß der Verantwortlichkeit, welche auf uns ruht, für die noch in der Staatskasse vorhandenen Gelder sichernde Maßnahmen getroffen, so wie wir es uns angelegen sein ließen, die Sigille des Staates mitzunehmen. Wenn wir auch gezwungen sind, der Gewalt zu weichen, und das Gebiet des Kantons Luzern zu verlassen, so sind wir nichts desto weniger Eure rechtmäßige Landesobrigkeit. Unsere Wirksamkeit für Euch ist gegenwärtig freilich leider gering, die Zeit kann aber mit Gottes Hülfe wieder kommen, wo es uns gegeben ist, in unserer vollen rechtlichen Stellung zu Euch zurückzukehren. Wir hoffen, daß es dem General gelingen wird, Euch durch Unterhandlung von fernern Unbilden zu schützen. Ertraget indessen das große Unglück mit Gottergebung; wenn der Herr uns auch schwer heimgesucht hat, so wird er uns doch nicht ganz verlassen, durch geduldige Fügung in dessen Willen erwerben wir uns das Verdienst, seiner Erbarmung später wieder theilhaftig zu werden. So gegeben und dem Herrn General zur angemessenen Publikation zugestellt. Flüelen, den 23. Wintermonat 1847.
Neue Zürcher-Zeitung, 3. Dez. 184 |
23. Nov. 1847 |
Zürich. Gestern haben die eidg. Truppen die Position bei Gislikon eingenommen. Dieser Sieg ist jedoch erst nach heißem Kampf erfochten worden. Der Kampf begann in der Frühe nach 9 Uhr und dauerte bis gegen Anbruch der Nacht. Man schlug sich an verschiedenen Punkten. [...] Neue Zürcher-Zeitung, 24. Nov. 1847
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24. Nov. 1847 |
Zürich, 24. Nov. Abends 8 Uhr. Nach soeben eingegangenen Berichten haben die eidgenössischen Truppen Besitz von der Stadt Luzern genommen. Vormittags 9 ½ Uhr seien die ersten Truppen eingezogen. - Gestern Nacht soll in der Stadt Luzern noch eine kleine Revolution stattgefunden haben, in Folge welcher die Regierung abgetreten sei. Siegwart und Konsorten, die Helden des Sonderbundes, haben, wie vorauszusehen war, als Verräther das Weite gesucht. - Von den Gefechten von vorgestern erfährt man stets erhebendere Züge. Die eidg. Truppen bewährten einen bewunderungswürdigen Muth. Am heftigsten war der Kampf gegen Gislikon und am Rothenerberg. [...] Einen erhebenderen Zug von Tapferkeit wollen wir heute noch unsern Lesern mittheilen: Bei einem der Kämpfe am Rothenberg lag ein Offizier, am Schenkel stark verwundet auf dem Schlachtfelde. Unter dichtem Kugelregen hob ihn ein Soldat des gleichen Batallons (Brunner), Gassenbesetzer Meier aus Enge, auf und rettete ihn. Während er mit dem Verwundeten beschäftigt war, gingen dem Meier 2 Schüsse durch den Tschako, eine Kugel zerriß ihm den Tragriemen des Habersackes und eine vierte Kugel traf die Säbelkuppel. Dennoch rettete er seinen Offizier. Ehre diesem Tapfern! Neue Zürcher-Zeitung, 25. Nov. 1847
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27. Nov. 1847 |
Zürich. Vor zwei Jahren und einigen Monaten langte Hr. Dr. Robert Steiger als Flüchtling hier an. Hr. Siegwart-Müller war damals Schultheiß und Tagsatzungsgesandter. Jetzt ist Siegwart-Müller Flüchtling und Dr. Steiger steht als Arzt bei einem zürcherischen Landwehrbataillon. Vor zwei Jahren jauchzte das Volk in Zürich dem Flüchtling Steiger entgegen; den Schultheißen Siegwart mußte die Polizei beschützen. Den zürcherischen Bataillonsarzt Steiger umgibt noch das Vertrauen und die Achtung, die vor zwei Jahren das Volk unsers Kantons ihm zollte; der Schultheiß Siegwart flieht beladen mit geraubtem Gelde und dem Fluche des Luzernervolkes. Wahrlich! es ist nicht gleich für welche Sache man im Kampfe unterlegen; es ist nicht gleich, ob der Unterlegene der Stimme des Herzens, der innersten Ueberzeugung gefolgt, oder ob er als Werkzeug einer fremden Macht erscheint. Dem Zürchervolk darf zugleich Beständigkeit in seinem Urtheile nicht abgesprochen werden; es hat vor zwei Jahren geurtheilt wie jetzt. Neue Zürcher-Zeitung, 27. Nov. 1847
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28. Nov. 1847 |
Den niederträchtigen Verläumder, der sich erfrechte, unter die Leute auszustreuen, meine Frau hätte sich geäußert, daß es recht wäre, wenn aus unserer Gemeinde der ins Feld Gezogenen kein Bein mehr zurück käme, Lügen zu strafen, erkläre ich hiemit, daß ich dem Entdecker dieses Gerüchtes zur Belohnung 16 Frk. zusichere.
Neue Zürcher-Zeitung, 28. Nov. 1847
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30. Nov. 1847 |
Deutschland. Heidelberg. (Korr. vom 26. November). Heute Nachmittag kommt die Nachricht von der Eroberung Luzerns hier an. Die Theilnahme und die Freude über dieses Ereigniß ist unbeschreiblich. Dank, innigen großen Dank dem großen Weltenmeister, der seit so vielen Jahrhunderten den unvermischten Stamm seiner Germanen vergessen zu haben schien! Er gibt ihnen den Sieg über die Menschenfeinde, die Intriguanten und Heldern der Finsterniß! Die braven Schweizer, auch Germanen zum größten Theile, und noch dazu ächte Deutsche, zeigen es uns, wie man es machen muß; daß wir nämlich vor Allem wieder lernen müssen, etwas auf uns zu halten, an uns selbst zu glauben, und uns und unseren Kräften zu vertrauen! Brüder im Süden! benutzet weise diesen Sieg! fahret fort, euch nicht gegen die Gesetze der Humanität zu verfehlen, und wisset, zwischen den geistigen Urhebern und den Verführten zu unterscheiden. Die Urheber mögen die Zeche bezahlen; sie haben nicht bloß in Freiburg, sondern auch in der Waadt Vermögen, wo sie die besten Weinberge besitzen. [...] Neue Zürcher-Zeitung, 30. Nov. 1847
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| Dezember 1847 | |
1. Dez. 1847 |
Luzern. - (Korr. v. 29. Nov.) Die schlechte Verwaltung des Siegwart'schen Regiments hat neben der abscheulichsten Feigheit, mit einem gemeinen Verbrechen, der diebischen Entwendung des Staatsguts (Kassa und Fruchtvorrath) und der eidg. Kriegskassa geendet. Dieser qualifizirte Diebstahl hat dem ganzen Werke die Krone aufgesetzt und auch dem verblende<t>sten Sonderbündler den Staar gestochen. Durch den ganzen Kanton herrscht nun wirklich die größte Erbitterung gegen die schmählich davon gelaufene Regierung. Solcher Schurkerei hatte sie niemand für fähig gehalten, und die preußische Regierung wird nun umsonst sich bemühen, Unterhandlungen zwischen Siegwart und der Eidgenossenschaft anzuknüpfen. Siegwart und sein Jesuitentroß ist vor aller Welt gerichtet, und nicht als politischer Flüchtling wird er die Schweiz, nein, als gemeiner Verbrecher wird er das Tageslicht fliehen müssen. In Uri stand er der Gefahr nahe, von seinen eigenen Sonderbündlern erschossen zu werden. Die erwachte Volksrache, nachdem nun der künstlich aufgeregte Fanatismus verraucht ist, verfolgt ihn überall. Neue Zürcher-Zeitung, 1. Dez. 1847
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2. Dez. 1847 |
Bern. Eidgenössische Tagsatzung. (Schluß der 54sten Sitzung vom 2. Dez.) Entwurf-Beschluß über die Kosten der Expedition gegen den Sonderbund. Dieser lautet im wesentlichen dahin, es haben die Sonderbundskantone die Kosten zu tragen; eine Million Frk. sollen sie bis zum 20. Dez. auf Abrechnung zahlen und den Rest versichern. [...] 1) Den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis sind alle Kosten auferlegt, welche der Eidgenossenschaft in Folge der Nichtbeachtung der Schlußnahmen der Tagsatzung vom 20. Juli und 11. August laufenden Jahres durch diese Kantone erwachsen [...]. 2) Für diese Kosten haften sie der Eidgenossenschaft solidarisch; unter sich aber tragen sie dieselben nach dem Verhältniß der eidg. Geldskala. 3) Eine Summe von einer Million Franken haben sie bis den 20. Christmonat 1847 auf Rechnung zu bezahlen. 4) Den Rest [...] haben sie entweder ebenfalls baar, oder aber durch sichere von der Tagsatzung zu genehmigende Titel zu bezahlen. 5) Bis die in den Artikeln 3 und 4 genannten Verpflichtungen vollständig erfüllt sind, dauert die militärische Besetzung dieser Kantone fort. [...] Neue Zürcher-Zeitung, 4. Dez. 1847
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4. Dez. 1847 |
Vgl. Kellers Gedicht Ave Maria auf dem Vierwaldstädter See in der Zeitschrift Europa, ein lyrischer Kommentar zum Sonderbundskrieg.
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7. Dez. 1847 |
Täglicher allgemeiner Anzeiger. [...] Bei Rud. Steinegger in Zofingen ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Zürich bei Orell, Füßli und Comp.: Die Landstürmer. In beschaulichen, gemüthlichen Bildern werden darin die drei Hauptklassen der luzernischen Bevölkerung, die aarg verfolgten, lebensfrohen Patrioten, das irregeführte Volk und der leider ziemlich große Haufe der eingefleischten, heuchlerischen Schufte dem Publikum vor Augen geführt. Neue Zürcher-Zeitung, 7. Dez. 1847
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| April 1848 | |
14. April 1848 |
Zürich. (zur schwyzerischen Tagsatzungsinstruktion bezüglich schweizerische Neutralität) [...] Gewiß bekennen auch wir uns entschieden zu dem Grundsatze der Neutralität, weil wir gegenwärtig in dieser Politik die sicherste Gewähr für den Fortbestand schweizerischer Unabhängigkeit erblicken, weil wir glauben, die Schweiz sollte ihre Existenz als selbstständigen Staat nicht an die Schicksale anderer Völker knüpfen: dagegen möchten wir in dieser ungeheuer aufgeregten, in dieser außerordentlichen Zeit, in der Fürsten und Völker den alten diplomatischen Regeln völligen Abschied gegeben zu haben scheinen, in der Fürsten freischärlern und die von der Diplomatie gezogenen Grenzen von Hohen und Niedern überschritten und die von der Natur gezeichneten Grenzlinien als die einzig richtigen proklamirt werden - in einer solchen Zeit möchten wir die Neutralität nicht so ins Abgeschmackte treiben. Wenn die Schweiz keine Truppen zu Gunsten dieser oder jener Macht marschiren, wenn sie keine ausländischen Heere durch ihr Gebiet ziehen, wenn sie auf ihrem Gebiete die Organisation bewaffneter Schaaren zu Einfällen in andere Staaten nicht vor sich gehen läßt, so thut sie mehr, als jeder andere Staat unter den gegenwärtigen Umständen zu leisten vermag. Daß die Auszüge der Tessiner in die Lombardei übertrieben wurden, kann aus unserer heutigen Tessinerkorrespondenz entnommen werden. Den Einzelnen aber in den Weg treten, wenn sie auf eigene Faust hin da oder dorthin ziehen, hieße denn doch den Begriff der Neutralität zu einer Zeit, da kein Staat ganz neutral ist, ins Abenteuerliche ausdehnen. Indessen ist diese Stelle der Schwyzer-Instruktionen ganz unschuldig und durchaus unbedeutend neben folgendem Artikel, in dem die Gesandtschaft angewiesen wird, sich besonders dahin zu verwenden, „daß im Einverständniß mit den Mitständen Mittel berathen werden, um Verwickelungen, welche der Mißbrauch der schweizerischen Presse gegen das Ausland hervorrufen könnte, vorzubeugen.“ Das ist doch etwas zu arg! Daß in dem Sonderbundskanton Schwyz die freie Presse ein mißbeliebiges Ding ist, wundert uns nicht; dennoch hätten wir in einer Zeit, das selbst in monarchischen Staaten die unbeschränkteste Preßfreiheit herrscht, auch von hier aus einen Antrag zur Knebelung der Presse nicht erwartet. Man sieht, hier hofft man noch auf Oesterreich, d. h. auf das metternich'sche Oesterreich. Eine Würdigung dieses Antrages darf man jedem, wir wollen nicht sagen freisinnigen, sondern verständigen Menschen füglich selbst überlassen. Neue Zürcher-Zeitung, 14. April 1848
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| Kellers Wahl zum Staatsschreiber 1861 | |
16. Sept. 1861 |
Zürich. H (Korr. vom 16. Sept.) Die Wahl des ersten Staatsschreibers, die unser Regierungsrath am Samstag getroffen, hat in der Residenz allgemeine Heiterkeit erregt; niemand wollte die gerüchtsweise Kunde glauben, bis unser „Moniteur“ Schwarz auf Weiß berichtete, daß die Wahl „auf unsern berühmten Dichter Gottfried Keller“ gefallen sei. Wir können also annehmen, daß die edle Kanzleisprache nun in Zukunft der edlen Poesie weichen und unser Staatswesen auf den Flügeln des Pegasus einen neuen Schwung nehmen werde. Doch, Scherz bei Seite, hielt Schreiber dieser Zeilen, soweit er dieß innert den Schranken erlaubter Kritik aussprechen darf, diese Wahl für höchst „seltsam“. Der Gewählte hat sich bis jetzt als Dichter hervorgethan, allein daran, daß er die Eigenschaften und Kenntnisse eines tüchtigen Beamten und gar eines ersten Staatsschreibers habe, darf man doch bis zu besserer Belehrung gelinde Zweifel hegen; bedenkt man ferner, daß neben dem Gewählten verschiedene ältere Beamte, die schon Jahre lang für die Herren Direktoren gearbeitet haben, und mehrere jüngere Leute von tüchtiger juristischer Bildung in Betracht kamen, so wird die Wahl des Dichters noch unbegreiflicher! Wollte man absolut ein sogenanntes „Genie“ in die Staatskanzlei haben? [...] Eidgenössische Zeitung, 18. Sept. 1861
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| Die Verfassungsrevision (1873/74) | |
| Juni 1873 | |
7. Juni 1873 |
An sämmtliche Revisionsfreunde der Schweiz. Mitbürger! Durch alle Gaue unseres Vaterlandes schallt lauter als je der Ruf nach Einigung. Mehr und mehr bricht sich die Ueberzeugung Bahn, daß sich die schweizerische Nation zu ihrer allseitigen Verjüngung und Kräftigung aus ihrer bisherigen Zersplitterung herausringen und enger und fester in sich zusammenschließen muß. Rings von mächtigen Nationen umgeben, die zum Theil erst der jüngsten Zeit ihre Größe, ihr kräftiges Emporstreben verdanken, darf die kleine Schweiz nur dann hoffen, ihre Selbstständigkeit und Freiheit zu erhalten, wenn sie geachtet und gerüstet dasteht. Ihre Achtung beruht aber wesentlich darauf, daß sie sich in ihrer eigenartigen staatlichen und socialen, in ihrer militärischen und rechtlichen Entwicklung und in den mannigfaltigen Kulturbestrebungen der Gegenwart von den andern Nationen nicht überholen läßt, daß sie denselben vielmehr als Vorbild dienen kann, Dank dem republikanischen Geiste ihrer Bürger und dem Vorzug republikanischer Institutionen. Diese republikanischen Institutionen in einem den Anforderungen der Gegenwart entsprechenden Sinne weiter zu entwickeln und die Schweiz dadurch auf der Höhe ihrer weltgeschichtlichen Bedeutung zu erhalten - das war die patriotische Idee, aus welcher der Bundesrevisionsentwurf des letzten Jahres hervorging. Dieser Entwurf mußte der Gewalt äußerer Umstände erliegen. Daß aber damit die Revisionsidee als solche nicht zu Grabe getragen war, das zeigte schon am Abend des 12. Mai 1872, nachdem wir Revisionsfreunde das erste Gefühl der Niedergeschlagenheit überwunden, der frohe Auferstehungsruf: Die Revision ist todt! Es lebe die Revision! Die Revision wieder frisch an die Hand zu nehmen, den Revisionsideen im Geist und im Herzen des Volkes immer mehr Eingang zu verschaffen und die Durchführung eines geläuterten und vervollständigten Programmes anzustreben - das war die patriotische Idee, welche den schweiz. Volksverein in's Leben rief. Am 22. Mai dieses Jahres wurde in Olten durch Abgeordnete aus beinahe allen Kantonen der Schweiz der Grundstein zum großen Bunde gelegt. Zugleich wurde beschlossen, getreu dem Wahlspruch „Alles für das Volk und Alles durch das Volk“ die Revisionsfreunde aus der ganzen Schweiz in einem „schweizerischen Volkstag von dem im Volke lebenden Geiste ein öffentliches Zeugniß ablegen zu lassen.
Der Schweizerbote, 7. Juni 1873
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13. Juni 1873 |
Festlieder zum II. Melodie: „Wo Kraft und Muth“ Schließt auf den Ring, d'rin wir in Frieden tagten, [...] Thut auf den Ring und zieht ihn weit und weiter, Gottfried Keller. Der Schweizerbote, 7. Juni 1873
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| April 1874 | |
16. April 1874 |
Ein Recht und eine Armee. So lautete die Parole, welche die freisinnige Schweiz für den Revisionsentwurf vom Jahre 1872 begeisterte. Die welthistorischen Ereignisse der Jahre 1870 und 1871, welche auch die Schweiz direkt berührten mit der Nothwendigkeit einer längern Grenzbesetzung und mit der Internierung eines Theiles der geschlagenen französischen Armee, sie hatten die Forderung einer strammern Zusammenfassung des eidgenössischen Militärwesens in der einen Hand des Bundes aus dem Kreise der in dieser Frage längst einigen Fachmänner hineingetragen in das Bewußtsein des ganzen Volkes. Kaum war ein Postulat des Revisionsprogrammes populärer als dasjenige der Centralisation des Militärwesens. Dieser Hauptgedanke des frühern Entwurfes ist festgehalten im vorliegenden Revisionswerk. Der Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht jedes Schweizers soll zur Wahrheit werden; die Gesetzgebung über das Heerwesen ist Sache des Bundes, er sorgt für den gesammten Militärunterricht und für die Bewaffnung der Armee. Nur die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung ist den Kantonen überlassen, aber auch hier ist dem Bund das vollste Aufsichtsrecht gewahrt. [...] Aber wie steht es mit dem Einen Recht? Ist nicht gerade in diesem Punkt der neue Entwurf wesentlich abgeschwächt und gemindert worden? Allerdings finden wir den schönen Grundsatz der Rechtseinheit nicht so rund und ganz ausgesprochen, wie im Jahre 1872. Hier ist ja gerade der wunde Punkt, wo unsere Miteidgenossen der Westschweiz so mißtrauisch waren und sich so sehr vor einer Germanisirung fürchteten. Wenn aber die Gesetzgebung dem Bunde vorläufig nur gesichert wird für die persönliche Handlungsfähigkeit, für das Obligationen- und Handelsrecht, für das Betreibungsverfahren und Konkursrecht, ist immerhin der Fortschritt gegenüber dem gegenwärtigen Zustand ein ganz enormer. Werden doch alle die Rechtmaterien einheitlich geordnet, deren Zerfahrenheit und Zersplitterung am meisten als Hemmnisse des freien Verkehrs sich dargestellt haben, wo die Mißstände der kleinen Duodezsouveränitäten am schärfsten und grellsten in die Augen sprangen. Es wird eine geraume Zeit dauern, bis diese Gesetze einläßlich berathen und durchgeführt sind. Ihr Erlaß wird aber naturgemäß den heilsamen Erfolg haben, daß lebhaft die Fortsetzung verlangt wird, der Auf- und Ausbau des Gebäudes, dessen Fundament wir jetzt legen. Der Schweizerbote, 16.4.1874 |
19. April 1874 |
Der neue Bund. Mit freudiger Begeisterung hat das Schweizervolk am 19. April 1874 die neue Bundesverfassung angenommen. Nicht eine kleine Mehrheit von Stimmen hat und das Revisionswerk gesichert; die vielen Tausende der Annehmenden haben unwiderlegbar bewiesen, wie der Revisionsgedanke, aus dem tief gefühlten Bedürfniß des Volkes herausgewachsen, sich die volle Sympathie aller Gutgesinnten unseres Vaterlandes erworben hat. Gefallen ist die Schranke der verschiedenen Sprachen, welche im Jahre 1872 die Eidgenossen trennte. Einig und festgeschlossen in treuer Liebe zum neugestärkten freisinnigen Schweizerbunde stehen die drei Nationalitäten des Landes wieder da. Als hohler Wahn flüchtet das Schreckgespenst der Religionsgefahr in die Nebelwolken, seit mit kaum gehofften Mehrheiten ganz katholische Gegenden mit Freuden sich zur Revision bekannt haben. Der Schweizerbote, 21.4.1874
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28.6.2004 / W. Morgenthaler |